Seit dem Inkrafttreten des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (kurz: BKrFQG) sind alle Berufskraftfahrer von LKW und Omnibussen zu Weiterbildungen verpflichtet.
Ausbildung zum Berufskraftfahrer:
Haben Sie noch keinen Führerschein für LKW oder Omnibus? Dann finden Sie hier weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Fristen der Weiterbildung:
- Omnibus-Fahrer bis zum 10.09.2013 und
- LKW-Fahrer bis 10.09.2014
- Ab diesem Zeitpunkt alle 5 Jahre oder
- Jedes Jahr ein Modul
Die Weiterbildungsmodule im Überblick:
Modul 1: Eco-Training (LKW)
Modul: 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi
Modul 5: Ladungssicherung
Mit der Fahrschule-BB haben Sie genau den richtigen Partner für die Aus- und Weiterbildung zum Berufskraftfahrer gefunden. Gerne können wir einen individuellen Termin vereinbaren und ihren Ausbildungsplan besprechen